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Datenschutz im Rahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe

In Kita, Kindertagespflege und Schule nehmen die Kinder an der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gem. § 21 SGB V teil. Die dafür erforderlichen personenbezogenenen Angaben werden auf der Grundlage des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes standardisiert erfasst, zum Zweck der Erfüllung von Dokumentationspflichten verarbeitet sowie für die Gesundheitsberichterstattung anonymisiert ausgewertet.

Die für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe und den Datenschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Verantwortlichen finden Sie hier: Ansprechpartner*innen

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